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Informationspflicht

Informationspflicht

Sehr geehrte Damen und Herren

Gemäß § 125 Abs. 6 GewO ist Ihr öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer verpflichtet Sie zu informieren.
Diese Information soll dazu dienen, Sie über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten und Leistungen der öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer in Niederösterreich zu informieren. Oberstes Ziel Ihres Rauchfangkehrers ist es, Maßnahmen zu setzen, um den Schutz und die Sicherheit der Menschen in Ihrem Haushalt zu gewährleisten. Hierbei geht es unter anderem um vorbeugenden Brandschutz, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und um sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Sollten Sie Anliegen oder Fragen diesbezüglich haben, scheuen Sie sich nicht, Ihren Rauchfangkehrerbetrieb persönlich zu kontaktieren oder Ihren Rauchfangkehrer im Zuge seines nächsten Besuches anzusprechen.

Über diese Informationspflicht wird ein eigener Folder an Sie ergehen [358 KB] .


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